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Gewinnfreibetrag 2025: In Wertpapiere veranlagen und Steuern sparen

von Bettina Luftensteiner
6 Minuten lesen
Wollen Sie profitabel veranlagen und Steuern sparen? Bis Jahresende haben Selbstständige und Freiberufler:innen Zeit, den Gewinnfreibetrag 2025 in Anspruch zu nehmen. In diesem Blog erfahren Sie, welche Wertpapiere für das Wirtschaftsjahr 2025 geeignet sind. Plus: Gewinnfreibetrag–FAQ: Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer weniger Gewinn macht, zahlt weniger Steuern. Selbstständige, Unternehmer:innen, Freiberufler:innen sowie Land- und Forstwirt:innen können gewinnmindernd im Rahmen des Gewinnfreibetrags veranlagen. Bis zu einem Gewinn von 33.000 Euro gibt es den Grundfreibetrag ganz ohne Aufwand. Für alles darüber hinaus heißt es: Den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen. Sprich: Wirtschaftsgüter anschaffen oder in Wertpapiere investieren, die für den Gewinnfreibetrag geeignet sind.

Welche Wertpapiere sind für den Gewinnfreibetrag 2025 geeignet?

Generell können Sie den Gewinnfreibetrag mit Wertpapieren im Sinne des § 14 Abs 7 Z 4 Einkommensteuergesetz nutzen. Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung mit Wertpapieren beim Gewinnfreibetrag 2025: Die Investition muss bis spätestens 31. Dezember 2025 abgeschlossen sein – sollte aber bis spätestens 23.12.2025 erfolgen, um die steuerliche Anerkennung sicherzustellen.
Ein konkretes, für die Nutzung des Gewinnfreibetrags 2025 geeignetes Wertpapier finden Sie beispielsweise hier.

Wertpapiere: Behaltefrist für den Gewinnfreibetrag

Um Wertpapiere im Sinne des Gewinnfreibetrags steuerlich geltend zu machen, müssen diese ab der Anschaffung mindestens vier Jahre dem Betrieb – durch Aufnahme in ein eigenes Verzeichnis bzw. Depot – gewidmet werden. 

Wie hoch darf die Veranlagung für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag sein?

Sie dürfen natürlich veranlagen, soviel Sie wollen. Der Gewinnfreibetrag 2025 kann für einen maximalen Gewinn von 583.000 Euro geltend gemacht werden. Die Berechnung für die Höhe des Gewinnfreibetrags erfolgt stufenweise, abhängig von der Höhe des Gewinnes. 

Hier die einzelnen „Steps“ für die Höhe Ihres Gewinnfreibetrags 2025:

Für Gewinne bis zu 33.000 Euro gilt der Grundfreibetrag. Dieser Grundfreibetrag beträgt 15 % – also 15 % von maximal 33.000 Euro. Es sind keine Investition in Wirtschaftsgüter oder Wertpapiere nötig, um vom Grundfreibetrag zu profitieren. Wer finanzielle Rücklagen bilden und Renditechancen nutzen möchten, kann – die nötige Liquidität vorausgesetzt natürlich auch bei einem Gewinn unter 33.000 Euro Geld in Wertpapiere veranlagen, die den Kriterien für den Gewinnfreibetrag entsprechen. 

Liegt Ihr Gewinn zwischen 33.000 und 178.000 Euro, können Sie Ihren Freibetrag mit Investitionen erhöhen. Der Anteil Ihres Gewinns, den Sie für den Gewinnfreibetrag geltend machen können: 13 %. 
Für Gewinne zwischen 178.000 und 353.000 Euro beträgt der Anteil 7 %.
Für Gewinne zwischen 353.000 und 583.000 Euro 4,5 %.
Ab einem Gewinn von 583.000 Euro gibt es keinen Gewinnfreibetrag mehr. Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt somit 46.400 Euro pro Kalenderjahr.

Zur Veranschaulichung zwei Rechenbeispiele: 

Beispiel I: Der zu versteuernde Gewinn beträgt 20.000 Euro. Der Grundfreibetrag – 15 % von 20.000 – macht in diesem Fall 3.000 Euro aus. Der zu besteuernde Gewinn beträgt nun nicht mehr 20.000 Euro, sondern 20.000 minus 3.000 Euro, also 17.000 Euro. 

Beispiel II:  Der zu versteuernde Gewinn beträgt 100.000 Euro. Zunächst kommt auch hier der Grundfreibetrag zur Anwendung: 15 % von 33.000 Euro – das Grundfreibetragslimit – sind 4.950 Euro. Damit sind noch 67.000 von den 100.000 Euro zu versteuern. In diesem Bereich beträgt der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag 13 %. 13 % von 67.000 Euro sind 8.710 Euro. Dieser Betrag kann begünstigend in Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag investiert werden. Der durch die Investition in Wertpapiere geltend gemachte investitionsbedingte Gewinnfreibetrag (8.710 Euro) und der Grundfreibetrag (4.950 Euro) ergeben zusammen: 13.660 Euro. Der zu besteuernde Gewinn beträgt nun nicht mehr 100.000 Euro, sondern 100.000 minus 13.660 Euro, also 86.340 Euro. 

Warum gibt es den Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag soll Selbstständigen und Freiberuflern, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Pauschalierung oder Bilanzierung ermitteln, ähnliche Steuervorteile wie das 13. und 14. Monatsgehalt bringen. 

 

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