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Der eiskalte Griff des Fiskus

von admin
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Was Unternehmer tun müssen – ein Leitfaden vom Experten. Das österreichische Abgabenrecht konfrontiert Unternehmer:innen mit einer Vielzahl von Offenlegungs- und Abfuhrpflichten – die Nichteinhaltung ist teuer. Die Volksbank bietet Unterstützung für Unternehmer in allen Bereichen – von der Gründung bis zur Bilanz.

Grundsätzlich richten sich alle Offenlegungs- und Abfuhrpflichten nach der individuellen Situation des Unternehmens und sollten gründlich geprüft werden, damit unliebsame Überraschungen vermieden werden. „Wenn Sie folgende Punkte im Blick behalten, sind zumindest zentrale Posten schon einmal abgedeckt“, sagt Andreas Reisinger, Partner bei BDO.

  • Umsatzsteuer
    Als sogenannte Selbstbemessungsabgabe ist die Umsatzsteuer von dem:der Unternehmer:in im Regelfall monatlich selbst zu berechnen und bis zum 15. des zweitfolgenden Monats abzuführen. Zeitgleich muss eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht werden. Die Jahreserklärung muss bis Ende Juni des Folgejahrs eingereicht werden. Ausgenommen sind Kleinunternehmer:innen (Jahresumsatz < 35.000 €); ihnen steht aber auch kein Vorsteuerabzug zu.

  • Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen
    Wer Arbeitnehmer:innen beschäftigt, muss die anfallende Lohnsteuer einbehalten und gemeinsam mit dem Dienstgeber:innenbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds bis zum 15. des Folgemonats abführen.
    Der Jahreslohnzettel ist bis Ende Februar des Folgejahrs an das Finanzamt zu übermitteln. Zusätzlich muss monatlich die Kommunalsteuer an jene Gemeinde entrichtet werden, in der die Betriebsstätte angesiedelt ist (in Wien zusätzlich die Dienstgeber:innenabgabe der Gemeinde Wien). Die jährliche Kommunalsteuererklärung ist zum 31.3. des Folgejahrs fällig.

  • Sozialversicherung
    Erwerbstätige sind zwingend von der Pflichtversicherung erfasst. Für Arbeitnehmer:innen muss der:die Arbeitgeber:in die Beiträge spätestens am 15. des auf den Beitragszeitraum folgenden Kalendermonats an die ÖGK abführen. Für geringfügig Beschäftigte ist am 15.1. die Dienstgeber:innenabgabe für das abgelaufene Kalenderjahr zu bezahlen. Selbständigen werden die Beiträge vierteljährlich vorgeschrieben und müssen bis zum Ende zweiten Monats des Quartals abgeführt werden.

  • Elektrizitätsabgabe
    Die Elektrizitätsabgabe fällt auf Lieferungen und Eigenverbrauch (etwa von selbst erzeugtem Strom) an. Der Eigenverbrauch von aus erneuerbaren Energieträgern erzeugtem Strom ist seit 1.7.2022 gänzlich steuerfrei. Die Abgabe ist selbst zu berechnen und zum 15. des zweitfolgenden Monats abzuführen. Die Jahreserklärung ist bis 31.3. des Folgejahrs abzugeben.

  • Kfz-Steuer
    Gerne übersehen wird die u.a. auf Kfz mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t anfallende Kfz-Steuer. Sie ist vierteljährlich zum 15. des zweiten Monats im Quartal selbst zu berechnen und abzuführen. Die Jahreserklärung für das abgelaufene Kalenderjahr muss bis 31.3. des Folgejahrs eingereicht werden.

  • Kammerumlagen
    Mitglieder der WKO müssen jeweils bis zum 15. des Folgemonats den Zuschlag zum Dienstgeber:innenbeitrag und bis zum 15. des zweiten Monats im Quartal die Kammerumlage 1 selbst berechnen und an das Finanzamt abführen.

  • Register der wirtschaftlichen Eigentümer:innen
    Das Register dient der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Gesellschaften müssen jährlich ihre „wirtschaftlichen Eigentümer:innen“ feststellen und über das Unternehmensserviceportal an das Register melden.

  • Ertragsteuern
    Auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer sind zum 15. des zweiten Monats im Quartal Vorauszahlungen zu entrichten. Die Jahressteuererklärungen müssen bis Ende Juni des Folgejahrs beim Finanzamt einlangen. Erfolgt die Abgabenfestsetzung später, kann das Finanzamt ab Oktober Anspruchszinsen einheben bzw. gutschreiben.

Volksbank-Service für Unternehmer

Die Volksbank bietet Unterstützung für Unternehmer in allen Bereichen – von der Gründung über die Bilanzerstellung bis zur Unternehmensweitergabe.

Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.volksbank.at/unternehmer/unsere-unternehmer-services oder in Ihrer nächsten Volksbankfiliale.

 

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