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Praktikum: Vorteile, Pflichten und Förderung für Unternehmen

von Redakteur
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Worauf Unternehmen achten müssen, welche Vorteile Praktikant:innen bringen, welche Meldepflichten bestehen – und welche Förderung Unternehmen nutzen können.

Vor allem im Sommer absolvieren viele junge Menschen ein Praktikum. Unternehmen können dabei Talente kennenlernen, urlaubende Mitarbeitende kompensieren, und sind – etwa im Tourismus – in saisonalen Hochphasen breit aufgestellt. Doch welche Rechte und Pflichten gibt es bei Praktika?

Ferialpraktikum: Ab welchem Alter erlaubt?

Mindestens 15 Jahre alt müssen Jugendliche sein, um in den Ferien arbeiten zu dürfen. Zudem müssen sie die allgemeine Schulpflicht beendet haben. Ausnahmen: Pflichtpraktika, Lehrverhältnisse sowie integrative Berufsausbildung. Weitere Informationen zum Thema Praktikum & Alter finden Sie hier.

Praktikum: Rechte und Pflichten für Unternehmen

Bei Praktika sind verschiedene Beschäftigungsformen möglich. Daraus ergeben sich unterschiedliche Regelungen für Versicherung, Lohn und das Anmelden von Praktikant:innen.

  • Pflichtpraktikant:innen sind Schüler:innen oder Studierende, die ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren. Die Ausbildung steht im Vordergrund. Pflichtpraktika sind außerhalb eines Dienstverhältnisses oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses möglich. Die zentralen Unterschiede: Ohne Dienstverhältnis gibt es keine Arbeits- und Weisungspflicht, aber auch keine arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie Urlaubsgesetz oder Kollektivvertrag. Ob und in welcher Höhe Lohn bezahlt wird, unterliegt der freien Vereinbarung. Unternehmen sollten eine klare Praktikumsvereinbarung abschließen.
  • Pflichtpraktika in Form von Dienstverhältnissen unterliegen kollektivvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen. Pflichtpraktikant:innen sind an betriebliche Arbeitszeiten und Weisungen gebunden und organisatorisch ins Unternehmen eingegliedert. Es ist ein Praktikant:innen-Arbeitsvertrag abzuschließen. Weitere Infos zu den unterschiedlichen Formen der Pflichtpraktika finden Sie hier.
  • Ebenfalls beliebt bei Betrieben als junge Verstärkung sind Volontär:innen – sie absolvieren zu Ausbildungszwecken ein betriebliches Praktikum ohne schulische Verpflichtung. Obwohl Volontär:innen kein Entgelt erhalten, sind sie in der Unfallversicherung pflichtversichert. Sie sind daher bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) anzumelden.
  • Ferialarbeitnehmer:innen sind Schüler:innen oder Studierende, die sich in den Ferien in „normalen“ Beschäftigungsverhältnissen etwas dazuverdienen. Sie haben Anspruch auf zumindest jenes Entgelt (inkl. Sonderzahlungen), das laut Kollektivvertrag bzw. den gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist. Sozialversicherung: Die Anmeldung ist vor Arbeitsantritt bei der ÖGK zu erstatten.
  • Mehr Informationen zu Rechten, Pflichten und Versicherung finden Sie auf der Website der Österreichischen Gesundheitskasse, und einen Leitfaden zum Downloaden gibt es dort ebenfalls.

Praktikum: Vorteile für Unternehmen

Unterstützung während der Urlaubszeiten bzw. im florierenden Sommergeschäft – das sind zentrale Vorteile für Unternehmen. Sie können im Zuge des Praktikums Kontakte zu talentierten, motivierten Nachwuchsarbeitskräften knüpfen und das Unternehmen als attraktiven Arbeitsplatz bekannt machen. Last but not least brauchen Unternehmen Nachwuchs, der Know-how-Transfer an Praktikant:innen ist für die gesamte Branche wichtig. Fallweise gibt es dafür sogar Förderung.

Praktika-Förderungen für Unternehmen

Für Sie als Arbeitgeber:in gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen für Schüler:innen-Praktika oder Lehrlinge im Auslandspraktikum. *

Sommerpraktika in Forschung und Entwicklung

Für Schüler:innen-Praktika in naturwissenschaftlich-technischen Bereichen stehen 1,5 Mio. Euro Fördergeld zur Verfügung.

  • Gefördert werden Sommerpraktika für Schüler:innen ab 15 Jahren in allen naturwissenschaftlich-technischen Themen, bzw. in Forschung, Technologie und Innovation.
  • Das Praktikum muss mindestens vier Wochen dauern und im Zeitraum zwischen 1. Juni und 30. September stattfinden.
  • Pro Praktikumsplatz sind 1.200 € Förderung möglich.
  • Einreichung der Anträge: Bis 28.08.2025.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen

mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Österreich

Weitere Details dazu finden Sie auf der Seite der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG.  

Auslandspraktika für Lehrlinge

Nicht nur Schüler:innen und Studierende können gefördert ihren fachlichen Horizont erweitern: Unternehmen bekommen Förderung für Auslandspraktika von Lehrlingen!

Sie bekommen das Bruttolehrlingseinkommen für jenen Zeitraum ersetzt, in dem Ihr Lehrling in einem Sprachkurs und/oder berufsbezogenen Auslandspraktikum tätig – und daher nicht in Ihrem Betrieb anwesend – ist. Weitere Infos dazu gibt es hier.

*Alle Angaben zu Förderungen ohne Gewähr und vorbehaltlich Änderungen.

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