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Nie wieder Steuerprüfung? Die digitale Zukunft der Finanzverwaltung

von Niloofar Soleimanian
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Die fortschreitende Digitalisierung könnte massive Auswirkungen auch auf die Finanzverwaltung haben. Finanzdaten von Unternehmen könnten zukünftig zeitnah digital übermittelt und automatisiert analysiert werden. Die Einführung einer E-Steuerprüfung ist jedoch sensibel.

Aus Steuerprüfungen von heimischen Unternehmen werden vom Finanzamt im Durchschnitt rund 1,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen pro Jahr generiert. Diese Betriebsprüfungen haben für den Staat somit eine recht hohe Relevanz. Automatisierung und Robotics werden auch in der Finanzverwaltung immer bedeutsamer. Detaillierte Finanzdaten von Unternehmen könnten zukünftig zeitnah digital übermittelt werden. Und mit statistischen Methoden sowie künstlicher Intelligenz könnte das Finanzamt diese Daten dann auswerten. Je besser die Datengrundlage für die Finanzverwaltung ist, desto gezielter können sich die Prüfer auf Auffälligkeiten und Risikofälle konzentrieren. Durch die Digitalisierung schlummert somit ein großes Potenzial in der Finanzverwaltung. Dies wird letztlich auch die Zusammenarbeit von Finanzamt und Unternehmen ändern.

Drei Viertel der Daten digital

Rund zwei Drittel der vom Wirtschaftsprüfer PwC befragten Unternehmen (64 Prozent gehen davon aus, dass es aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung zu einer Änderung des Prüfungsablaufs kommen wird. Dabei werden bereits heute dem Steuerprüfer im Schnitt 77 Prozent der Unterlagen digital zur Verfügung gestellt. Allerdings nutzt nur etwa jedes achte Unternehmen (12,8 Prozent) das von der Finanzverwaltung angebotene System Standard Audit File Tax (SAF-T). Dies ist eine von der OECD entwickelte genormte Prüfdatei. In diese werden die Daten aus dem Buchhaltungssystem exportiert, wodurch der Datenaustausch erleichtert wird.

Internationale Vorreiter

Einige Staaten haben bereits unterschiedliche digitale Systeme in der Finanzverwaltung und neue Berichtspflichten eingeführt, welche die traditionellen Steuererklärungen unterstützen oder in manchen Fällen sogar gänzlich ersetzen. In Spanien beispielsweise wurde Real Time Reporting bereits im Sommer 2017 eingeführt. Bestimmte Steuerpflichtige – etwa Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 6 Millionen Euro – müssen der Steuerbehörde sowohl Eingangs- als auch Ausgangsrechnungen innerhalb von vier Tagen übermitteln. Auch die mexikanische Steuerbehörde ist bei der digitalen Übermittlung steuer- und transaktionsbezogener Daten weit fortgeschritten. Andere Staaten, wie etwa Irland oder Schweden, haben bereits Interesse an solchen Systemen gezeigt. Es ist sehr wahrscheinlich, dass in immer mehr Staaten Daten in großen Mengen – vor allem Rechnungen und Transaktionsabläufe – in Echtzeit oder möglichst zeitnah von Unternehmen gesammelt und analysiert werden. So sollen verdächtige Transaktionen und betrügerische Tätigkeiten frühestmöglich erkannt oder bestenfalls sogar im Vorfeld verhindert werden.

Trend zur Echtzeit-Datenerhebung

Mit diesem Trend zur Echtzeit-Datenerhebung harmoniert die „Begleitende Kontrolle“ (Horizontal Monitoring). Diese freiwillige Variante wurde in Österreich mit Jahreswechsel 2018/19 für Unternehmen mit mehr als 40 Millionen Euro Umsatz eingeführt. Sie soll die klassische Betriebsprüfung ersetzen, indem ein permanenter Abstimmungsprozess zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung etabliert wird. Dabei ersetzt ein vom Unternehmen selbst entwickeltes und durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer überprüftes internes Steuerkontrollsystem in Verbindung mit einer erweiterten Offenlegungspflicht und dem laufenden Kontakt mit der Abgabenbehörde die nachträgliche Außenprüfung.

Akzeptanz der „E-Steuerprüfung“

Eine Studie der Wirtschaftsuniversität Wien hat die Akzeptanz der „E-Steuerprüfung“ bei Unternehmen und Steuerprüfern untersucht. Unternehmer stehen dieser neuen Möglichkeit demnach positiv gegenüber, Steuerprüfer hingegen sind skeptischer. Die Akzeptanz der „E-Steuerprüfung“ in Unternehmen hängt insbesondere vom Datenschutz und der Rechtssicherheit ab. Daten sollen nicht auf Vorrat gespeichert werden. Außerdem soll die digitale Prüfung eine spätere konventionelle Steuerprüfung für den gleichen Zeitraum ausschließen. Die Finanzprüfer befürchten hingegen, dass die „E-Steuerprüfung“ die Macht des Finanzamtes abschwächen und einen möglichen Steuermissbrauch begünstigen würde. Sie würden diese Art der Prüfung nur dann gutheißen, wenn damit keine Rechtssicherheit verbunden wäre und eine spätere konventionelle Steuerprüfung möglich bliebe. Die Ergebnisse der Studie zeigen: Die Einführung einer E-Steuerprüfung ist sensibel und muss freiwillig bleiben. Ohne Rechtssicherheit wird die verlangte Transparenz nicht akzeptiert werden. Es braucht außerdem einen verantwortungsvollen Umgang mit Daten sowie einen Anreiz für Unternehmen, etwa das Entfallen der herkömmlichen Steuerprüfung.


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