Wer auch ohne Geschäftspartner durchstarten und dennoch die Vorteile einer GmbH nutzen will, hat es seit Anfang 2018 leichter mit der Gründung.
Was ist das „vereinfachte“ an der „vereinfachten GmbH-Gründung“?
Aufgrund des sogenannten Deregulierungsgesetzes ist seit 1.1.2018 die Gründung einer GmbH auch „vereinfacht“, d. h. ohne Notar zulässig. Somit kann ein einzelner Unternehmer schneller und günstiger als bisher eine GmbH gründen. Die Voraussetzung für diese Einpersonen-GmbH: der Gründer muss eine natürliche Person und zugleich einziger Gesellschafter sein.
Zeit und Geld sparen mit der GmbH-Gründung in der Bank
Bisher galt: Wer eine GmbH gründet, muss einen Gesellschaftsvertrag bei einem Notar errichten lassen, um die Eckpunkte des künftigen gemeinsamen Business mit seinen Mit-Gesellschaftern festzulegen. Der Grund liegt auf der Hand: Wenn die anfänglich harmonische Zusammenarbeit später auf Konflikte zusteuert, ist der Gesellschaftsvertrag eine rechtlich verbindliche Basis, um Lösungen für alle Beteiligten zu finden.
Was in einem Gesellschafter-Team durchaus seine Begründung hat, bringt für einen Single-Gesellschafter kaum Nutzen, im Gegenteil: Die GmbH-Gründung wird dadurch unnötig teuer und aufwendig.
Bankverfahren + Errichtungserklärung + Firmenbuchgericht = Gründung
Die neue Gesetzeslage sieht daher eine Vereinfachung vor. Ist nur eine Person an der Firmengründung beteiligt, ist eine standardisierte Errichtungserklärung ausreichend. Diese gibt der Gründer mittels elektronischer Signatur über das Unternehmensserviceportal ab (daher auch der Name „eGründung“ oder „elektronische Gründung“). Die Bank bestätigt Identität und Stammkapiteleinzahlung. Beim Firmenbuchgericht laufen alle Infos zusammen: Hier werden die Unterlagen geprüft und (hoffentlich) grünes Licht für die Gründung gegeben.
Insgesamt wird damit der Einstieg für Gründer oder Unternehmer, die mit einem zweiten Unternehmen expandieren wollen, rascher, einfacher und unbürokratischer möglich.
Übrigens: Dieses Service wird auch bei der Volksbank angeboten. Fragen Sie Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.