Blogstart Wirtschaft Datenschutz-Experte Dr. Ivo Rungg: „Die DSVGO bringt keine inhaltliche Zensur, erhöht aber den Respekt vor fremden Daten“

Datenschutz-Experte Dr. Ivo Rungg: „Die DSVGO bringt keine inhaltliche Zensur, erhöht aber den Respekt vor fremden Daten“

von admin
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Das Ende von Shitstorms, Mobbing und Hetze – Was ändert sich durch die DSGVO im Netz?

Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue EU-weit gültige Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar. Wird dadurch im Internet der Respekt vor persönlichen Daten und voreinander größer? Werden jetzt auch Shitstorms, Mobbing und Hetze wirksam bekämpft? Dr. Ivo Rungg, Partner in der Anwaltskanzlei Binder Grösswang und u.a. auf Datenschutz spezialisiert, gibt in einem Interview seine Einschätzung ab, wie sich die neue Verordnung auf die Allgemeinheit auswirkt.

 

Herr Dr. Rungg, aus welchem Bedürfnis heraus ist die DSGVO entstanden?

Dr. Ivo Rungg: Die Datenschutzrichtlinie der EU, die Vorgängerin der DSGVO, musste von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Gesetz umgesetzt werden. Mit dem Ergebnis, dass die Mitgliedstaaten ihre Spielräume unterschiedlich ausnutzten und es dadurch in Europa kein wirklich vereinheitlichtes Datenschutzrecht gab. Auch die Sanktionen waren aus Sicht der EU zu schwach, um eine Einhaltung zu gewährleisten. Und sie bot keine datenschutzrechtliche Handhabe gegen die Internet-Giganten, da diese vielfach keine Niederlassung in der EU haben.

 

Welche Verbesserungen wird die DSGVO nun bringen?

Im Gegensatz zur Datenschutzrichtlinie ist die DSGVO ein unmittelbar und EU-weit bindender Rechtsakt. Ein wesentlicher Punkt ist, dass nicht mehr nur eine Niederlassung des Unternehmens ein Kriterium für die Anwendbarkeit ist, sondern auch das Anbieten von Waren bzw. Dienstleistungen durch ein Unternehmen außerhalb der EU an Personen, die sich innerhalb der EU befinden. Ja, selbst wenn ein Unternehmen die persönlichen Vorlieben und das Verhalten von natürlichen Personen beobachtet, die in der EU ansässig sind, greift die DSGVO im Anlassfall.

 

Grundsätzlich regelt die DSGVO das Verhältnis zwischen natürlichen Personen und natürlichen bzw. juristischen Personen, die ihre Daten verarbeiten. Betroffene haben dadurch einen rechtlichen Rahmen, der ihnen die Möglichkeit gibt, weitgehend über ihre Daten zu bestimmen. Wenn die DSGVO ernsthaft eingehalten wird, glaube ich schon, dass sie ein Schritt hin zu mehr Schutz der Daten von natürlichen Personen ist, soweit es sich eben um personenbezogene, nicht um anonymisierte Daten handelt.

 

Wird die DSGVO den Respekt im Internet erhöhen?

Zumindest den Respekt vor fremden Daten, denn die vorgesehenen Strafandrohungen – bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent vom Jahresumsatz – können selbst den ganz großen Spielern richtig wehtun. Die Unternehmen werden dazu verpflichtet, für Datenschutz zu sorgen, und dafür haftbar gemacht. Datenverarbeitende Unternehmen müssen sich jetzt eigenverantwortlich solche Fragen stellen wie: Darf ich die Daten überhaupt verarbeiten, sind diese für den vorgesehenen Zweck notwendig, wie lange muss bzw. darf ich speichern, ist mein EDV-System sicher genug? usw.

Wie steht es um den Respekt der WWW-Nutzer voreinander?

Die DSGVO ist keine inhaltliche Zensur von Aussagen, die im Internet getätigt werden. Das Internet ist von vielen Nutzern lange Zeit als quasi-rechtsfreier Raum wahrgenommen worden. Aber es beginnt sich langsam herumzusprechen, dass Tatbestände wie Verhetzung, üble Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung nicht nur in der realen, sondern auch in der virtuellen Welt strafbar sind – und zwar im gleichen Strafausmaß. Dem wurde zudem noch eine Reihe von WWW-spezifischen Tatbeständen wie etwa „Cyber-Mobbing“ hinzugefügt. Darüber hinaus ist das alles dank nachvollziehbarer IP-Adressen nicht nur leicht staatsanwaltlich verfolgbar, sondern im Internet auch zweifelsfrei dokumentiert: Wenn ich am Stammtisch meinen Tischnachbarn beleidige, steht Aussage gegen Aussage – das beleidigende Posting im Internet hingegen lässt sich oft nicht mehr löschen.

 

Dr. Ivo Rungg, Datenschutz-Experte und Partner in der Anwaltskanzlei Binder Grösswang.

Dr. Ivo Rungg, Datenschutz-Experte und Partner in der Anwaltskanzlei Binder Grösswang. Photo Credits: Binder Grösswang

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