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Krisenhilfe: Volksbank als verlässlicher Partner

von Redakteur
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Unterschiedliche Hilfe für Unternehmer

Die Coronakrise ist nicht „nur“ eine gesundheitliche, sondern auch eine, die die Wirtschaft des Landes besonders betrifft. Neben dem gesundheitlichen Aspekt müssen sich Unternehmer mit Ausgehbeschränkungen, Schließung von Unternehmen, Geschäften und Lokalen, Kurzarbeit u.v.m. auseinandersetzen. Doch auch in dieser schwierigen Zeit ist die Volksbank Wien als verlässlicher Partner für ihre Kunden da, leistet Krisenhilfe und steht als Hausbank mit Rat und Tat zur Seite. Mit Überbrückungsfinanzierungen wird KMUs und EPUs besonders unter die Arme gegriffen. Erster Ansprechpartner und Dienstleister ist auch hier die Hausbank.

Für jede Krise die richtige Hilfe

Abhängig von u.a. Unternehmensgröße und Geschäftssparte gibt es diverse Möglichkeiten der Soforthilfe, Förderungen und weitere Maßnahmen. Grundsätzliche Hilfe verspricht der Härtefall-Fonds, der Ende April in Phase 2 überging – das Fördervolumen wurde verdoppelt. Nach einer Einmalzahlung in Phase 1 ist nun auch eine monatliche Zahlung möglich. Der Corona-Hilfs-Fonds ermöglicht eine Beantragung von Kreditgarantien (über die Hausbank) und Fixkostenzuschüsse (ab Mai Registrierung über aws).

Darüber hinaus sind Garantien und Zuschüsse auch für Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern beantragbar. Sowohl bei Steuer(-Vorauszahlungen) wie auch bei der SVS und ÖGK werden Stundungen, Ratenzahlungen und weitere Sonderregelungen angeboten. Einzelne Bundesländer bieten ihrerseits eigene Hilfestellungen für Unternehmen an. So hat die Stadt Wien beispielsweise kürzlich die Bankgarantien verdoppelt. Hilfestellungen wie „Wien Online“ fördert den Auf- und Ausbau von Onlineshop-Systemen.

Überbrückungsfinanzierung als Krisenhilfe

Neben Maßnahmen für den Tourismus, gibt es spezielle Regelungen bezüglich Überbrückungsfinanzierungen auch für KMUs und EPUs. Ziel ist es dabei, den kleineren und mittleren Unternehmen in Form einer Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten spezielle Krisenhilfe zu geben: Die Antragstellung erfolgt dabei direkt über die Volksbank Wien. Das ist aus mehreren Gründen sinnvoll: Zum einen kennt die Volksbank als verlässliche Hausbank ihre Kunden und weiß, wo und in welcher Form Krisenhilfe vonnöten ist. Hinzu kommt das immanente vertrauensvolle Gesprächsverhältnis.

Voraussetzungen für Überbrückungsfinanzierungen:

  • Gewerbliche und industrielle KMU und EPU
  • weniger als 250 Mitarbeiter, max. 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme
  • Personen/Unternehmen, die einen verkammerten oder nicht verkammerten Freien Beruf selbstständig ausüben
  • neue Selbstständige, alle freien Berufe
  • Betriebe in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur

Von einer Garantieübernahme ausgeschlossen sind beispielsweise Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die die URG-Kriterien erfüllen. Hinzu kommen Betriebe des Banken- und sonstigen Finanzierungs-, Versicherungs- und Realitätenwesens und Vereine, Gebietskörperschaften und Unternehmen, an denen Gebietskörperschaften zu mehr als 50 % direkt oder indirekt beteiligt sind.

Details und Garantiequoten

Grundsätzlich werden Betriebsmittelfinanzierungen wie Personalkosten oder Wareneinkäufe sowie Finanzierungen für die Stundung von bestehenden Kreditlinien unterstützt. Garantien werden dabei in folgender Abstufung übernommen:  

  • Garantiequote bis zu 100 % für einen Kredit von bis zu € 500.000,–
  • (bis zu) 90 % Garantiequote für einen Kredit bis zu € 27,7 Mio.
  • (bis zu) 80 % Garantiequote für einen Kredit bis zu € 1,5 Mio.

Die Garantielaufzeit beträgt dabei maximal 5 Jahre, das höchste mögliche Garantieobligo beträgt € 40 Mio. in der Gruppe.

So hilft die Hausbank

Die Antragstellung für die Überbrückungsfinanzierung übernimmt der Unternehmer gemeinsam mit der Volksbank Wien. Wichtig dabei ist, dass die Hausbank den Antrag absenden muss! Der Kontakt erfolgt am besten direkt über den eigenen Kundenbetreuer. Ansonsten wird man über die Hotline an einen zuständigen Mitarbeiter verbunden. Selbstverständlich ist eine Kontaktaufnahme auch via E-Mail möglich.

Es gibt einige Unterlagen beziehungsweise Fakten, die vonseiten des Unternehmers eingebracht werden müssen. Den Rest übernimmt die Hausbank. Folgendes muss vom Eigentümer bereitgestellt werden:

  1. Unterlagen, die auch sonst für eine genaue Beurteilung von Finanzierungen nötig wären
  2. Stundungsvereinbarung von Finanzamt/Gesundheitskasse
  3. Bestätigung seitens AMS bei Kurzarbeit
  4. Angabe des Finanzierungsbedarfs nach Berechnung

Berechnung des Finanzierungsbedarfs

Der Finanzierungsbedarf lässt sich am besten bei einem persönlichen Gespräch respektive Telefonat mit dem persönlichen Berater ermitteln. Aufgrund der aktuellen Lage hat die Volksbank Wien ihre Online- und Telefon-Beratungsmöglichkeiten vermehrt ausgebaut. Mit dem Einsatz von modernen Kommunikationsmitteln ist Kundennähe auch in solch einer schwierigen Situation möglich.

Der Bedarf kann über den Liquiditätsrechner von austria witschaftsservice (aws) auch vom Kunden selbst errechnet werden. Bei Bedarf steht der Kundenberater auch hier für Fragen zur Verfügung. Viele benötigte Dokumente, Rechner und weitere Informationen unter der Download-Seite des aws.

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