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Corona-Update: Aktuelle Unterstützungen für Unternehmer

von Redakteur
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Corona-Update Start 2021

Fast ein Jahr dauert die Corona-Ausnahmesituation mittlerweile schon an. Für viele Unternehmen bedeutet das einen Kampf ums wirtschaftliche Überleben. Hilfspakete, die im vergangenen Jahr geschnürt wurden, sind aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Entwicklungen teilweise nicht mehr zeitgemäß. Hier zeigen wir Ihnen, welche Aktualisierungen es für EPU und KMU gibt.

Kurzarbeit bleibt Krisen-Instrument

Gerade für Kleinunternehmen bedeuteten Kurzarbeitsprojekte vor der Corona-Krise zeitlichen und organisatorischen Aufwand, der sich so für viele nicht rechnete. Die Corona-Kurzarbeit wurde für KMU vereinfacht und finanziell verbessert, vereinfacht und beschleunigt wurde auch die Abwicklung der Kurzarbeitsanträge mit dem AMS. Seit Anfang des Jahres gilt: Während des Lockdowns beginnende Kurzarbeit-Projekte müssen jeweils bis zum 20. des Folgemonats beantragt werden. Also zum Beispiel im Februar beginnende Projekte bis 20. März. Die aktuelle Phase 3 der Kurzarbeit geht Ende März zu Ende, je nach Entwicklung der Pandemie werden Projekte fortgesetzt. Natürlich: Mit Ende der Corona-Krise soll aber auch die Kurzarbeit enden.

Härtefall-Fonds bleiben der Rettungsanker

Härtefall-Fonds der Bundesregierung sind das Sicherheitsnetz für Selbstständige und Unternehmer, somit wurden diese bis Ende Juni verlängert. Mit der Unterstützung sind Sie eher in der Lage, die persönlichen Lebenshaltungskosten zu decken, denn gerade für viele Ein-Personen- und Kleinstunternehmen bilden diese Fonds die Existenzgrundlage. Die Höhe liegt bei monatlich bis zu 2000 Euro, die Beantragung erfolgt bis auf wenige Ausnahmen über die WKÖ.

Keine Steuerstundungen mehr

Nicht verlängert wird hingegen – nach derzeitigem Stand – die Möglichkeit für Stundungen von Steuern bei Finanzamt und Sozialversicherungsträgern. Somit enden die Stundungen Ende März. Experten rechnen mit einer einsetzenden Pleitewelle, wenn die Steuerschulden fällig werden.

Ausfallsbonus kommt statt Umsatzersatz

Die Lockdowns führen bei vielen Unternehmen zu deutlichen Umsatzrückgängen. Die Bundesregierung hat in ihrem Hilfspaket auch die Themen Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz berücksichtigt. Die Antragsfrist für den Lockdown-Umsatzersatz ist Ende Jänner abgelaufen, sodass hier keine neuen Anträge mehr gestellt werden können. 

Neu ist der sogenannte „Ausfallsbonus“ – hier die wichtigsten Fakten:

  • dem Umsatzersatz ähnlich
  • maximal 60.000 Euro pro Monat (etwas niedriger angesetzt als der Umsatzersatz)
  • Unternehmen mit einem Umsatzausfall von mindestens 40 Prozent können ansuchen
  • beträgt je nach Höhe des Umsatzausfalls bis zu 30 Prozent des Vergleichsumsatzes
  • besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus selbst, zur anderen Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000 (*siehe unten)

Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats, also zum Beispiel ab dem 16. Februar 2021 für Jänner 2021. Den Antrag kann der Unternehmer selbst monatlich auf  FinanzOnline stellen.

Fixkostenzuschuss geht in Phase II

Womit wir bei einem der wichtigsten Instrumente für KMU in der Corona-Pandemie sind, denn der Fixkostenzuschuss dient dazu, dem Unternehmer zeitnah und unbürokratisch Liquidität zu sichern. Bis August können noch für maximal drei Monate Fixkostenzuschüsse für die Phase 1 (März 2020 bis September 2020) beantragt werden. 

Der Fixkostenzuschuss Phase II wird in einem Zwei-Säulen-Modell angeboten: Der Unternehmer kann zwischen einerseits dem sogenannten „Fixkostenzuschuss 800.000*“ oder andererseits dem „Verlustersatz“ wählen. Als Betrachtungszeitraum gilt 16. September 2020 bis 30. Juni 2021. Es sind bis zu 9,5 Monate beantragbar.

Vor einer Beantragung gut informieren und sich entscheiden, was das Beste für das Unternehmen ist.

Eine gewissenhafte Wahl treffen

Die beiden Modelle kann das Unternehmen nicht gemeinsam beantragen, sodass es wichtig ist, vor der Beantragung genau abzuwägen, welche Variante besser ist. Andererseits kann man für Zeiträume, in denen ein Umsatzersatz gewährt wurde, keines der beiden Modelle beantragen. Der Höchstbetrag beim Fixkostenzuschuss 800.000* beträgt 800.000 Euro beziehungsweise bis zu 3 Millionen Euro bei Verlustersatz. Voraussetzung zur Beantragung ist bei beiden Modellen ein Umsatzausfall von mindestens 30 Prozent im Betrachtungszeitraum zum Vorjahr. 

Der Unterschied liegt in der Ersatzrate: Der Fixkostenzuschuss entspricht dem Umsatzausfall, beträgt also 100 Prozent. Die Höhe des Verlustersatzes hingegen beträgt 90 Prozent für kleine Unternehmen mit maximal 10 Millionen Euro Umsatz und 70 Prozent für alle anderen Unternehmen. Ein Wechsel nach Beantragung ist nur einmal vom Fixkostenzuschuss 800.000 auf den Verlustersatz möglich, nicht jedoch umgekehrt. Hat man bereits einen Fixkostenzuschuss 800.000 beantragt, ist vor Beantragung der zweiten Trance ein Wechsel in den Verlustersatz möglich .

Kurz und bündig:

*Fixkostenzuschuss (FKS) Phase II: 

  • Umsatzausfall von mindestens 30 Prozent als Voraussetzung 
  • wählbar zwischen Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz
  • Maximum bei FKS 800.000 sind 800.000 Euro, beim Verlustersatz 3 Mio. Euro
  • Ersatzrate bei FKS 100 %, bei Verlustersatz 90 bzw. 70 %
  • beide zu beantragen bis 31. Dezember 2021 in zwei Tranchen
  • Voraussetzungen etc. finden Sie hier (Link)

Kreditgarantien verlängert

Zur Liquiditätssicherung sind für viele EPU und KMU auch Überbrückungsgarantien besonders wichtige Elemente, um die Krise wirtschaftlich zu bewältigen. Die Beantragung ist über die staatlichen Förderstellen – Austria Wirtschaftsservice (aws), die Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) und die Österreichische Kontrollbank (OeKB) – möglich und wird ferner bis Mitte Juni 2021 verlängert. Angeboten werden Garantiequoten von 80 und 90, bis sogar 100 Prozent. Sinn und Zweck ist die Stärkung der Liquidität in Form von Betriebsmittelkrediten für Kosten im Zusammenhang mit der Corona-Krise und Stundung von bestehenden Finanzierungen.

Die Zeit läuft …

Mit Ende Februar endet die Antragsfrist auf die „Investitionsprämie“ für Unternehmen, die bei Investitionen einen Zuschuss in der Höhe von sieben Prozent des Investitionsbetrages erhalten. Betreffen die Investitionen die Schwerpunkte Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit/Life Science, verdoppelt sich der Zuschuss. Die Prämie ist steuerfrei und mit anderen Förderungen kombinierbar, ferner muss die Beantragung über das Austria Wirtschaftsservice erfolgen.

Die wichtigsten Infostellen auf einen Blick: 

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