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Dienstleister: Corona-Einmaleins

von Redakteur
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Die Coronakrise hat die ganze Welt hart getroffen. Langsam kehrt nun die öffentlich viel propagierte „neue Normalität“ zurück. Mitten in dieser Situation steht eine Branche, für die von Anfang an schwierige Fragen auftreten: die Dienstleister. Darunter vor allem die Anti-Riesen: Ein-Personen- und kleine Klein- und Mittelbetriebe. Wie gehe ich mit der aktuellen Situation um? Was gilt es im Geschäftsleben zu beachten? Welche Möglichkeiten gibt es wirtschaftlich? Der Volksbank Wien Blog liefert hilfreiche Antworten.

Der „neue Alltag“ eines Dienstleisters

Die schrittweise Reduzierung bzw. Anpassung der Maßnahmen gegen das Coronavirus macht sich im öffentlichen Leben besonders stark bemerkbar. Durch die Wieder-Öffnung der Geschäfte seit Anfang Mai gehört die Schutzmaske zum Alltagsbild in Österreich. Die generelle Maskenpfilcht bleibt weiterhin aufrecht. Das bedeutet, dass das Tragen der Schutzmaske in den Kundenbereichen von Geschäften, in Massenbeförderungsmitteln und generell in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen vorgeschrieben ist. Auch müssen Haushalts-fremde Personen grundsätzlich einen Sicherheitsabstand von einem Meter einhalten. Diese Regelungen gelten auch für den gesamten Restaurant- und Lokalbetrieb. Für Feierlichkeiten wie Hochzeiten und Geburtstage ist ein Gästemaximum von aktuell 10 Personen einzuhalten. In den Autos öffentlicher Beförderungsdienste dürfen pro Sitzreihe maximal 2 Personen befördert werden.

Dienstleistungsbetriebe mit körperlicher Nähe wie z.B. Massage oder Physiotherapie können den 1-Meter-Abstand aufgrund der Profession nicht einhalten, deshalb sind besondere Hygiene-Maßnahmen zu ergreifen. Auskunft darüber geben in speziellen Fällen das Sozialministerium, die Arbeistinspektion und die AUVA. Stand des Artikels: 8. Mai 2020.

Individuelle Lösungen für die Dienstleistungsbranche

Die Volksbank arbeitet als Hausbank täglich zusammen mit ihren Kunden an zielorientierten Lösungen, denn eines ist klar: In guten wie in schlechten Zeiten ist die Hausbank ein verlässlicher Partner. Gerade jetzt ist individuelle Beratung wichtiger denn je, weshalb die Volksbank Wien ihr digitales Kommunikationsnetz stetig ausbaut. Unterschiedliche Online-Tools sind einsatzbereit, denn das macht eine schnelle Handhabe möglich. Gemeinsam lassen sich so die besten Ansätze finden, um gesund aus der Krise zu kommen. Der persönliche Kundenbetreuer hilft bei Förderungen, Anträgen und generellen Vorgehensweisen. Brauchbare generelle Tipps liefert auch dieser Blog-Artikel zum Thema.

Die Volksbank zieht mit EPU und KMU an einem Strang. Für Dienstleister sind im Moment besonders viele Regelungen zu beachten.

Grundlegende Hilfestellungen

Einen sehr guten generellen Überblick über Hilfsmaßnahmen und Sonderregelungen gibt die Homepage der Volksbank Wien. Die wichtigsten aktuellen Hilfspakete auf einen Blick:

Härtefall-Fonds Phase 2

Im Zuge einer Anpassung wurde die Phase 2 des Härtefall-Fonds eingeleitet, die wesentliche Verbessrungen beinhaltet:

  • Betrachtungszeitraum beträgt sechs Monate (drei beliebige Monate für die Beantragung wählbar)
  • Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro pro Monat (auch für Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaften konnten)
  • Berücksichtigung des Corona-Familienhärteausgleichs (Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist kein Ausschlussgrund für die Beantragung)

Bereits eingereichte Anträge müssen nicht erneut eingereicht werden, denn diese werden nach der neuen Richtlinie geprüft. Soll der Antrag zurückgezogen werden, ist dies über die jeweilige Landeskammer per Nachricht möglich. Folgende Unterlagen sind vorzubereiten: Steuernummer, Sozialversicherungsnummer und Identitätsnachweis wie Führerschein etc. Die Wirtschaftskammer bietet eine exakte Liste, wie das Online-Formular selber auszufüllen ist.

Corona-Hilfs-Fonds

Kreditgarantien, Fixkostenzuschüsse und Überbrückungskredite werden über die Hausbank abgewickelt. Die Beantragung der 90- und 100-Prozent-Kreditgarantien ist seit Mitte April möglich und erfolgt über den austria wirtschaftsservice.

Fixkostenzuschüsse können nun schon ab dem 20. Mai beantragt werden, somit ist eine Vorauszahlung möglich. Die Zuschüsse werden ab einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent gewährt und die Auszahlung beträgt bis zu 75 Prozent gestaffelt nach Umsatzeinbußen. Die Beantragung erfolgt direkt über den jeweiligen FinanzOnline-Zugang. Der Kundenbetreuer der Volksbank unterstützt bei allen Anträgen und Einreichungen.

Kurzarbeit

Für die sogenannte „Corona-Kurzarbeit“ gibt es ein besonderes Modell, weil sich dabei wichtige Punkte vereinbaren lassen. Alturlaube und Zeitguthaben soll der Arbeitnehmer vor oder während der KA abbauen. Unternehmen müssen sich um den Abbau von drei Wochen des laufenden Urlaubsanspruchs bemühen. Unabhängig von der Arbeitszeit ist dem Arbeitnehmer im Zuge der Nettoentgeltgarantie dieses Entgelt zu bezahlen:

  • Bruttoentgelt/Mon vor KA unter € 1.700: 90 Prozent des Nettogehalts vor KA
  • Monatl. Bruttoentgelt zwischen € 1.700 und € 2.685: 85 Prozent
  • Bruttoentgelt über € 2.685: 80 Prozent
  • Lehrlinge erhalten 100 Prozent des bisherigen Nettoentgelts

Die Arbeitszeit muss während des gesamten Zeitraumes mindestens 10 Prozent betragen. Sozialversicherungsbeiträge sind auf Basis des Entgelts wie vor KA zu leisten. Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber circa die Mehrkosten, welche sich im Vergleich zur tatsächlichen Arbeitszeit ergeben. Das bezieht sich auf ein Bruttoeinkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage, sprich € 5.370. Dabei übernimmt die Volksbank als Hausbank nach wie vor die AMS-Vorfinanzierung, um die Kurzarbeit ohne Verluste allen Unternehmern zu ermöglichen. Darüber hinaus kümmert sich die Volksbank um die beste individuelle Lösung für seine Kunden. Denn wie GD DI Gerald Fleischmann bereits zu Beginn der Krise betonte, ist die Hausbank mit ihren speziell geschulten Kundenberatern der beste Ansprechpartner auch in schwierigen Zeiten.

Nachdem die nötigen Dokumente bereitstehen und alles mit den Beschäftigten besprochen wurde, gelten je nach Bundesland unterschiedliche weitere Vorgehensweisen. Darüber informiert die Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes. Beim Ausfüllen des AMS-Antrages unterstützt dieses Video.

Die WKO setzt zur Linderung von eventuellen Liquiditätsengpässen aktuell die Vorschreibung der Grundumlagen für dieses Jahr bis auf Weiteres aus. Bereits erfolgte Vorschreibungen für das Jahr 2020 sind als gegenstandslos zu betrachten.

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