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Digitale GmbH & Co.: Ein Unternehmen einfacher gründen

von Niloofar Soleimanian
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Die Auflagen für die Gründung einer GmbH in Österreich sind sehr streng. Für Einzelunternehmer und Start-ups gibt es Möglichkeiten (oder sie werden angedacht), die bei der Gründung weniger Bürokratie erfordern.

In Österreich werden laut Statistik Austria im Schnitt täglich mehr als 100 Unternehmen gegründet. Die zweithäufigste Rechtsform ist dabei – nach den Einzelunternehmen – die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Der Vorteil einer GmbH besteht darin, dass das Risiko grundsätzlich auf die Kapitaleinlage der Gesellschafter reduziert ist. Die Gründung einer GmbH ist jedoch mit einigen Formalitäten verbunden, die Auflagen sind recht streng. Dabei spielt der Notar eine zentrale Rolle – auch wenn dieser seit 2019 mittels Videokonferenz und elektronischem Datenraum lediglich digital konsultiert werden kann. Der Notar hat den Gesellschaftsvertrag zu prüfen, errichtet hierüber einen Notariatsakt und beglaubigt die übrigen Gründungsdokumente wie Gesellschafterbeschluss, Musterzeichnung der Geschäftsführer und Firmenbuchantrag. 

GmbH am Bankschalter gründen

Aufgrund des sogenannten Deregulierungsgesetzes ist aber auch die „vereinfachte“ Gründung einer GmbH ohne Notar möglich. Eine zentrale Grundvoraussetzung dafür ist: Die GmbH wird lediglich von einer einzigen physischen Person gegründet, die zugleich einziger Gesellschafter sein soll. Ein Gesellschaftsvertrag, der die Eckpunkte des künftigen gemeinsamen Business mit den Mit-Gesellschaftern festlegt, ist somit nicht mehr notwendig. Er wird bei der Ein-Personen-GmbH durch eine standardisierte Errichtungserklärung ersetzt. Diese beschränkt sich auf einen Mindestinhalt (z. B. Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals) und die Bestellung des Geschäftsführers. Die Errichtungserklärung wird mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte über das Unternehmensserviceportal abgegeben. Die Bank bestätigt die Identität des Gesellschafters und die Stammkapitaleinzahlung. Somit ist eine Firmengründung am Bankschalter möglich.

Beim Firmenbuchgericht, bei dem schlussendlich all die Unterlagen eingehen, werden die Daten geprüft und die Gründung bestätigt. Somit kann ein einzelner Unternehmer schneller und günstiger als bisher sein Unternehmen gründen. Bei etwas mehr als einem Drittel aller GmbH-Gründungen ist diese Art der vereinfachten Gründung möglich. Zu beachten ist jedoch, dass es sich um eine Neugründung einer GmbH handeln muss. Darauffolgende Änderungen oder Anträge unterliegen wiederum den allgemeinen Formvorschriften.

Die passende Gesellschaftsform für Start-ups

Auch wenn es bei der Firmengründung zu gewissen Vereinfachungen gekommen ist, wird in Österreich dennoch vielfach kritisiert, dass es für die Gründung eines Start-ups keine passende Gesellschaftsform gibt. Laut der Austrian Startup Agenda, die etwa 50 Experten aus dem österreichischen Startup-Ökosystem erstellt haben, schreckt die Komplexität einer GmbH – die häufigste Unternehmensform, in der Start-ups gegründet werden – oft internationale Investoren ab. Die Hauptkritikpunkte dabei lauten: Die Bürokratie sei bei jeder Anteilsübertragung kostenintensiv. Außerdem können Mitarbeiter nur rechtlich aufwendig und steuerlich unattraktiv am Unternehmen beteiligt werden. Die Agenda beinhaltet 36 Empfehlungen, um Österreich fit für Gründer, Jungunternehmer und Start-ups zu machen. Eine davon ist: die Einführung einer neuen Form von Kapitalgesellschaft in Anlehnung an internationale Modelle wie die amerikanische Small Business Corporation oder die kleine AG in der Schweiz.

Mit dem Koalitionspakt Anfang des Jahres 2020 wurde eine solche neue Gesellschaftsform zumindest als Plan verankert. Die sogenannte „Austrian Limited“ soll Start-ups in ihrer Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bieten. Ein Plan, der in der Start-up-Szene durchwegs positiv aufgenommen wurde. Es ist jedoch noch unklar, wann die konkrete Umsetzung erfolgen soll. Folgende Eckpunkte sind bisher bekannt:

  • die Gründung, die auch auf Englisch möglich sein soll, soll möglichst unbürokratisch auf dem digitalen Behördenweg erfolgen, ohne Notariatspflicht der GmbH.
  • bei „Austrian Limited“ soll weniger Stammkapital als bei einer GmbH (35.000 Euro) nötig sein. Im Gespräch ist die Herabsetzung des Stammkapitals auf 10.000 Euro. Ein optionales Modell zum Ansparen des Mindeststammkapitals soll etabliert werden.
  • Bei Start-ups geht es oft darum, dass Anteile an Investoren verkauft oder an Mitarbeiter vergeben werden sollen. Daher soll auch die Investoren- sowie Mitarbeiterbeteiligung erleichtert werden – mit minimalen, digitalen Behördenwegen und ebenfalls ohne Notariatsaktform. Im Raum steht auch die Einführung von verschiedenen Anteilsklassen wie etwa Anteile ohne Stimmrecht.

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