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Ein neuer Geschäftszweck bringt neue Chancen

von Redakteur
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Wenn der alte Geschäftszweck nichts mehr taugt, ist ein Kurswechsel unvermeidbar.

Unternehmen können im Laufe ihres Bestehens den Geschäftszweck ändern. Sehr häufig ist das der Fall, wenn neue Eigentümer eine Firma übernehmen. Allerdings sind es da meist sehr aufwendige Verfahren. Start-ups machen vor, wie das wesentlich flexibler und moderner geht – mit Exit eines alten Unternehmens und Gründung eines neuen.

Corona bringt Unternehmen in Zwickmühle

Das Herabfahren der Wirtschaft hat vielen Unternehmen gezeigt, dass sie in solchen Extremsituationen nicht mehr überlebensfähig sind, wenn sie in alten Bahnen bleiben. Deshalb haben sich viele Unternehmer Gedanken gemacht, wie sie ihre Geschäfte auf neue Wege bringen. So manche in der Krise entwickelte Strategie krempelte die gesamte Geschäftsidee um. Aber jede Korrektur des Geschäftszweck kostet Zeit, Energie und Geld. Denn zur Änderung muss u.a. auch ein Notar herangezogen werden.

Geschäftszweck richtig formulieren als Kür

Bei der Formulierung des Geschäftszwecks gilt es einiges zu beachten. Die Angaben dürfen nicht zu allgemein sein, sondern müssen sehr konkret sein. „Handel mit Waren aller Art“ ist zum Beispiel nicht zulässig. Aus der Formulierung muss sich für Behörden unmissverständlich der Gegenstand des Unternehmens ablesen lassen. Wichtig ist das, damit Geschäftspartner oder Kapitalgeber die Tätigkeiten klar einordnen können. In gemeinnützigen Gesellschaften liefert der Geschäftszweck übrigens die Entscheidungsgrundlage, ob eine Gemeinnützigkeit vorliegt. In ihm ist die ideelle Grundlage der Gesellschaft verankert.

Die richtige Portion Feingefühl

Eine Faustregel lautet: Der Geschäftszweck sollte so weit wie möglich, aber gleichzeitig auch so eng wie möglich formuliert werden. Genau darin besteht die große Herausforderung, denn wird der Begriff zu weit oder zu eng gefasst, läuft man Gefahr, gegen das Wettbewerbsverbot zu verstoßen. Innerhalb der Faustregel könnte man noch ergänzen: Eine weite Auslegung ist eher empfehlenswert als eine zu enge. Denn manchmal ist man zu einer Umformulierung gezwungen, ohne dass sich der eigentliche Geschäftszweck ändert, denn er wurde ursprünglich zu eng formuliert. Das schränkt ein Unternehmen ein. Als sinnvoll hat sich laut Expertenratschlägen erwiesen: Der Geschäftszweck soll Bezug auf den Firmennamen nehmen. 

Auch beim Geschäftszweck Trends folgen

Start-ups gehen das Problem oft von der ganz anderen Seite an. Wenn ihre Idee entsteht, wissen sie häufig gar nicht, was dabei herauskommt, geschweige denn, wer die Zielgruppe ist und ob es einen vorhandenen Markt für die Idee gibt. Das gibt ihnen auf der einen Seite große Freiheiten, denn sie können sich unbeschwert in alle Richtungen treiben lassen. Auf der anderen Seite bestehen große Gefahren: Es fehlen ihnen wichtige Elemente des Marketings. Ob junger Gründer oder langjähriger Unternehmer, der vor einer Neuorientierung steht, Unternehmensberater und -entwickler können helfen, Erkenntnisprozesse in den Köpfen der Unternehmer auszulösen. Sie begleiten bei der Neuausrichtung und bei Veränderungen in Organisationen.

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